Seitenbereiche

Berater für Steuerstrafrecht (Selbstanzeige)

Welche Strafen drohen bei einer Steuerhinterziehung?

Achtung: Die Strafen für Steuerhinterziehung sind umfangreich und empfindlich, können je nach Schwere des Vergehens sogar existenzbedrohend sein. Das Finanzstrafgesetz sieht für Steuerhinterziehung den Tatbestand des Abgabenbetrugs vor. Je nach Höhe des Steuerschadens ist mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar Haftstrafen bis zu zehn Jahren zu rechnen. Die verschwiegenen Erträge der letzten zehn Jahre müssen zudem nachversteuert werden, inklusive eines Strafzinses von jährlich 6 %.

Was bedeutet Selbstanzeige und wie funktioniert sie?

Der Prozess der Selbstanzeige ist komplex und heikel, die Rücksprache mit einem Profi oft essenziell. Denn: Wer bei der Selbstanzeige Fehler macht, verliert unwiderruflich die Möglichkeit der Straffreiheit. Generell bleibt die Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 € straffrei. Bei höheren Beträgen kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines entsprechenden Zuschlags abgesehen werden. Zudem wird die Verjährung auf zehn Jahre ausgedehnt. Nach dem Eingang der Selbstanzeige beim Finanzamt eröffnet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren und prüft, ob die Voraussetzungen einer straflosen Selbstanzeige gegeben sind. Ist dies der Fall, stellt sie das Strafverfahren ein, die hinterzogenen Steuern müssen natürlich nachgezahlt werden – zuzüglich 6 % Strafzinsen.

Wenn Sie Steuern hinterzogen haben und eine Selbstanzeige planen, dann raten wir auf jeden Fall dazu, einen Steuerberater zurate zu ziehen! Wir unterstützen Sie umfassend und diskret bei diesem heiklen Thema.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.